Aufnahmeordnung

§ 1 Zuständigkeit

  1. Anträge zur Aufnahme sind durch die antragstellende juristische Person (im Folgenden Antragstellerin genannt) schriftlich an den Vorstand zu richten.
    Der Vorstand informiert die bestehenden Mitglieder und die Antragstellerin über den Antragseingang.
    Der Vorstand entscheidet unter Achtung des § 2 über die Aufnahme und informiert die bestehenden Mitglieder und die Antragstellerin schriftlich über das Ergebnis.

§ 2 Verfahren

  1. Die Antragstellerin reicht den Antrag in rechtsverbindlicher Form und unter Berücksichtigung von § 3 (Voraussetzungen) beim Vorstand des RTC ein.
  2. Der Vorstand bestätigt den Antragseingang schriftlich und informiert die Mitglieder des RTC über den Antrag.
  3. Der Vorstand prüft den Antrag formell, beantwortet eventuelle Fragen in diesem Zusammenhang und fordert die Antragstellerin ggf. zur Nachbesserung auf. Die formelle Prüfung ist möglichst innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen aller Unterlagen und Informationen abzuschließen. Sollte eine Aufnahme aus formellen Gründen nicht möglich sein, informiert der Vorstand die Antragstellerin schriftlich darüber unter Nennung des formellen Mangels und der Einspruchswege (Satzung § 6 (4) 6).
  4. Der Vorstand informiert die Delegierten der Mitglieder des RTC über die bestandene formelle Prüfung, macht den Delegierten die Antragsunterlagen vertraulich zugänglich und ermittelt einen Termin für eine Videokonferenz (60 Minuten) zur Vorstellung der Antragstellerin gegenüber den Delegierten. Zu diesem Termin muss eine beschlussfähige Anzahl an Mitgliedern des RTC die Teilnahme zugesichert haben. Der Termin sollte möglichst innerhalb von acht Wochen, spätestens aber zwölf Wochen nach der formellen Prüfung stattfinden können. Der Vorstand kann die Antragsunterlagen um eine zusammenfassende Einschätzung aus Vorstandsicht erweitern.
  5. Der Vorstand lädt die Antragstellerin zu dem unter § 2 (4) genannten Termin ein, an dem ggf. auch weitere vertretungsberechtigte Mitglieder der Antragstellerin (z. B. zukünftige Delegierte) teilnehmen können.
  6. Die Mitglieder des RTC geben im Anschluss an die Videokonferenz ihre Einschätzung/Empfehlung ab und der Vorstand beschließt auf dieser Grundlage über die Aufnahme.
  7. Der Vorstand informiert die Antragstellerin und die Mitglieder des RTC über den Beschluss und ggf. Einspruchswege.Bei erfolgreicher Aufnahme in den RTC:
  8. Der Vorstand vereinbart mit den Delegierten der Antragstellerin einen Workshop (i.d.R. per Videokonferenz) zur Einführung in die Organisation.
  9. Die Antragstellerin liefert die zum weiteren Vorgehen nötigen Informationen, besonders die Datenschutzerklärungen der Delegierten und die Mitgliederzahlen gemäß der Beitragsordnung

§ 3 Voraussetzungen

  1. Für die Aufnahme in den RTC ist durch die Antragstellerin die Erfüllung der folgenden Bedingungen schriftlich nachzuweisen, beziehungsweise sind die entsprechenden Dokumente einzureichen:
  1. Amtliche Eintragung der Antragstellerin (zuständiges Registergericht, sofern ein eingetragener Verein um Mitgliedschaft nachsucht)
  2. Übermittlung der Verbandssatzung in der bei Antragstellung gültigen Fassung
  3. Vertretungsberechtigung für die im Namen der Antragstellerin unterzeichnende Person (i.d.R.: nach § 26 BGB)
  4. Rechtsfähige Anschrift der Antragstellerin und Benennung eines Ansprechpartners für den RTC.
  5. Anerkennung der Satzung des RTC einschließlich Beitragsordnung und Aufnahmeordnung
  6. Anerkennung der Ethikrichtlinie des RTC
  7. Anerkennung des Positionspapiers des RTC
  8. Anerkennung des Dokumentes „Mindeststandards“ des RTC
  9. Instrumente zur Erfüllung der Anforderungen, die im Dokument „Mindeststandards“ des RTC genannt werden
  10. Klare Definition des Coachingverständnisses liegt vor und steht im Einklang mit dem Positionspapier des RTC
  11. Mindestens eine vertretungsberechtigte Person (i.d.R. Vorstandsmitglied) vertritt mit eindeutiger Zuständigkeit das Thema Coaching
  12. Zertifizierte Coaches als Mitglieder der Antragstellerin sind ggf. eindeutig von anderen Mitgliedern (Mitglieder einer anderen Profession, wie Trainer oder Therapeuten) zu unterscheiden
  13. Sichtbares Engagement für die Profession Coaching
  14. Aufnahmekriterien für Mitglieder der Antragstellerin sind transparent dargestellt
  15. Zertifizierungskriterien für Coaches sind transparent dargestellt
  16. Nachvollziehbarer Prozess zur Qualitätssicherung für Coaches (z. B. Zertifizierung, Weiterbildung, Supervision, Rezertifizierungsvorgaben u.a.)
  17. Transparent dargelegte Ethikrichtlinien und Verpflichtung ihrer Mitglieder auf deren Einhaltung
  18. Die Antragstellerin ist weder parteilich noch konfessionell gebunden
  1. Wird bei den obengenannten Bedingungen auf Dokumente des RTC Bezug genommen, so ist hier je die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung gemeint.

§ 4 Bestandsschutz

  1. Antragstellerinnen, die zum Zeitpunkt des ersten Inkrafttretens dieser Aufnahmeordnung bereits Mitglied in der Interessensgemeinschaft Roundtable der Coachingverbände (RTC) waren und die die Voraussetzungen nach § 3 dieser Aufnahmeordnung erfüllen sowie einen vollständigen Antrag gemäß § 2 dieser Aufnahmeordnung formgerecht bis zum 15. April 2020 einreichen, werden ohne weitere Prüfung Mitglied im Roundtable Coaching e.V. (RTC).

§ 5 Rechtscharakter und Inkrafttreten

  1. Diese Aufnahmeordnung tritt mit der Annahme durch die Gründungsversammlung am 31. März 2020 in Kraft.

Beschlossen am 31.03.2020

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